Ein Auslandsaufenthalt innerhalb der Ausbildung zum Landschaftsgärt-ner ist zwar ungewöhnlich, aber nicht unmöglich. Stefan Karcher, Aus-zubildender im elterlichen Betrieb in Bühl bei Baden-Baden, arbeitete während seines zweiten Ausbildungsjahres neun Monate in einem ka-nadischen Garten- und Landschaftsbauunternehmen. Diese Erfahrung sorgte für völlig neue Dimensionen!
Als sich Stefan dazu entschied, die Ausbildung bei seinem Vater Josef Karcher zu machen, bestand dieser darauf, dass sein Sohn, der bereits von Kindesbeinen an im Betrieb mitarbeitet, in diesen drei Jahren etwas über den Tellerrand blickt und sich um einen Auslandsaufenthalt bemüht. Nachdem das zuständige Regierungspräsidium und die Berufsschule ihr O.K. zu diesem nicht alltäglichen Austauschprogramm gaben, entschied sich Stefan für einen neunmonatigen Aufenthalt in Kanada. Die Organisation Agriventure arrangierte vom Arbeitsplatz bei einem kanadischen GaLaBau-Betrieb bis hin zum Flug alles perfekt und so startete Stefan am 13. Februar 2007 in ein großes, weites Land.
GaLaBau in Kanada
Stefan landete bei einem großen Garten- und Landschaftsbaubetrieb in Cochrane, Provinz Alberta in der Nähe der Großstadt Calgary, in wel-cher im Jahr 2009 die nächsten World Skills (Berufsweltmeisterschaften) stattfinden. "Hier gibt es noch echte Cowboys, die sich um riesige Rinderherden kümmern und Rodeos reiten", erzählt Stefan. Der Betrieb, welcher vor fünf Jahren gegründet wurde, beschäftigt im Winter knapp 20 Mitarbeiter und stockt dieses Potential für die sechs Sommermonate auf 70 bis 90 Mitarbeiter auf. Mit zum Betrieb gehört eine Baumschule, die aufgrund des Klimas (Sommer: bis 35°C, Winter: bis zu - 40°C) nur ein sehr begrenztes Sortiment an Bäumen und Sträuchern, wie zum Beispiel Felsenbirnen, Schneeballarten, Eschen, Pappeln, Fichten und Birken, aufschult. Als Stefan Mitte Februar ankam, lag überall noch Schnee. "Meine erste Aufgabe hieß deshalb Mitarbeit beim Winterdienst", berichtet Stefan, der sich einen Tag vor der Abreise noch seinen internationalen LKW-Führerschein abholen konnte. Der 18-Jährige aus dem warmen Rheintal sammelte so seine ersten Erfahrungen mit einem Pickup-Schneepflug und richtig viel weißer "Flockenmasse". Ab April lösten die GaLaBau-Arbeiten den Winterdienst ab. "Der Stadtrand von Calgary liegt nur knapp 10 Kilometer von Cochrane entfernt und hier entstehen zurzeit jede Menge Neubausiedlungen, die für ein gutes Auftragsvolumen im GaLaBau sorgen", erklärt Stefan. 50 bis 100 Häuser gehören zu solch einer Siedlung. "Die Häuser gleichen einander wie ein Ei dem anderen und so sehen auch die Gärten aus", berichtet Stefan. In jedem Garten befinden sich die gleichen Pflanzen am gleichen Ort. Anders als in Deutschland sind jedoch 90 Prozent aller Gärten mit einer Bewässerungsanlage ausgestattet, da die Provinz Al-berta im Sommer fast keine Niederschläge zu verzeichnen hat. Natursteinmauern findet man in Alberta nur selten. Betonstein ist das am meisten verbaute Material für Mauern in den Privatgärten. "Sehr beeindruckt hat mich, wie die Kanadier hier im Winter den Rollrasen verlegen", schmunzelt Stefan. "Zuerst werden die Rollen über Nacht in der Garage aufgetaut. Nach dem Verlegen, welches auch noch bei Minus 10°Celsius geschieht, wird der Rasen sofort gewässert. Am nächsten Tag ist dieser dann hart gefroren und wird mit Bobcats befahren. Pro Tag haben wir teilweise bis zu 30 Paletten (70 Quadratmeter/Palette) mit 12 Mann verlegt", schildert Stefan die doch sehr unterschiedliche Verarbeitungsweise. Dies sind Dimensionen, denen man in Deutschland kaum begegnet. Stefan beschreibt die Ar-beitsweise der Kanadier als ruhig und gelassen. "Wenn die dort Stress bekommen, dann ist das für uns Deutsche mit normalem Alltag auf der Baustelle vergleichbar", berichtet Stefan.
Die Grünflächenpflege ist das Hauptstandbein dieses kanadischen Betriebes. Allein sechs Kolonnen waren im Sommer täglich zehn Stunden damit beschäftigt, Rasenflächen zu mähen. Der Umsatz mit dieser Dienstleistung betrug pro Jahr circa 1,5 Millionen kanadische Dollar.
Neben landschaftsgärtnerischem "Weitblick" konnte sich Stefan auch sprachlich weiterbilden. "Nach zwei Monaten war ich fit genug, um Baustellen selbst zu leiten", erzählt er. Außerdem lernte er, einen LKW mit drei Anhängern zu rangieren. "Bei den in Kanada vorherrschenden breiten Straßen war das kein Problem. Zurück in Deutschland kam ich mit den schmalen Straßen erst mal schlecht zurecht", erläutert Stefan. In seiner Freizeit angelte Stefan Lachse und lernte Motorboot zu fahren.
Kanadier und ihre Arbeitsmoral
"Arbeiten kann man hier so viel man will, auch sieben Tage die Woche und zehn Stunden oder mehr pro Tag", erklärt Stefan. Sonntagsarbeit ist in Kanada üblich, auch Baggerlärm stört hier niemanden. Die Mitarbeiter haben vier Wochen bezahlten Urlaub und werden nur nach ihren geleisteten Stunden bezahlt. Arbeitsverträge sind nicht die Regel. Manche Mitarbeiter sind nur einen Tag da und ziehen danach weiter, weil ihnen die Arbeit nicht gefällt. So sah Stefan in einer Saison über 300 neue Gesichter, die mehr oder weniger lange zum Betrieb gehörten. Die wenigen fixen Pfeiler unter den Angestellten sind die so genannten "Supervisors", die in der Regel für mindestens eine Saison bleiben.
Wer arbeiten will, findet in Kanada zurzeit jede Menge Jobs und diese sind nicht einmal schlecht bezahlt. Das Wechseln zu einer anderen Firma wird sehr locker gehandhabt und oft genug hat Stefan mitbekom-men, dass sich der eine oder andere Mitarbeiter für ein paar Tage beim Chef abgemeldet hat, um Angeln zu gehen. "Alles läuft unbürokratisch, die, die da sind, sind gut drauf, arbeiten selbstverantwortlich und geben ihr Bestes", berichtet Stefan, denn es bleiben eh nur die Leute, denen der Job gefällt. "Ein Kanadier arbeitet, um zu leben, ein Deutscher lebt, um zu arbeiten", charakterisiert Stefan in knappen Worten den Unterschied beider Mentalitäten. Als Unternehmer steht man allerdings auch jeden Morgen vor einer neuen Mitarbeitersituation, eine Herausforderung, die sich in Deutschland sicherlich so niemand vorstellen möchte. Als Dank für seinen sehr hohen Arbeitseinsatz wurde Stefan von seinem Chef für eine Woche nach Las Vegas eingeladen. Eine ungewöhnliche und äußerst spannende Gratifikation.
Als Deutscher in Kanada
"Ich fühlte mich in Kanada nie als Ausländer", schwärmt Stefan. "Alle haben sich für mich interessiert, jeder spricht mit einem, das ist schön", freut sich Stefan. Sogar die örtliche Presse berichtete über den Deut-schen Garten- und Landschaftsbau-Azubi. "Überhaupt ist in Kanada vieles lockerer als bei uns", erzählt Stefan weiter, der die Kanadier als sehr kontaktfreudig kennenlernte.
Im Sommer 2008 schließt Stefan seine Ausbildung ab und wird danach wieder in Kanada erwartet. "Ich kann mir durchaus vorstellen, für einige Jahre dort zu arbeiten", begeistert sich Stefan.
Agriventure (http://www.agriventure.de/)
Das Hauptanliegen von Agriventure ist die Förderung des fachlichen und kulturellen Austausches sowie die berufliche Weiterqualifikation. Ganz nebenbei entsteht so das Verständnis für eine andere Kultur, was wiederum das globale Denken fördert. Die Kosten für die komplette Organisation inklusive Arbeitsvisum und Flug beliefen sich für diesen Aufenthalt auf ca. 2.500,00 Euro. Zudem wurde Stefan für seine geleistete Arbeit entsprechend entlohnt.
Tipps für Arbeitgeber zu Rechts- und Versicherungsfragen
Wer Schüler oder Studenten für die Dauer eines Ferienjobs oder Kurzzeit-Praktikums beschäftigt, sollte über folgende Dinge Bescheid wissen:
Allgemeines
- Schüler dürfen grundsätzlich ab dem 15. Lebensjahr in den Ferien arbeiten.
- Allerdings ist die Dauer auf 20 Ferientage im Kalenderjahr begrenzt. Sie dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
- Es müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer
gewährt werden.
- Jüngere Schüler zwischen 13 und 14 Jahren dürfen pro Tag nur maximal 2 Stunden arbeiten wobei die Beschäftigung für Schüler leicht und geeignet sein muss.
- Diese und weitere Bestimmungen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz festgesetzt und unbedingt zu beachten.
- Empfehlung:
Ein schriftlicher Vertrag über den Ferienjob ist im Prinzip nicht notwendig, hilft aber beiden Seiten Klarheit über die Bedingungen zu schaffen und vermeidet so Unstimmigkeiten.
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung
Versicherungen sind generell für einen Ferienjob nicht notwendig, da normalerweise der Schüler/Student über die Eltern versichert ist.
Wenn ein Job auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Jahres begrenzt bleibt oder wenn bei der Beschäftigung nicht mehr als 400 EUR monatlich verdient wird, werden von den Versicherungen keine zusätzlichen Beiträge erhoben.
Unfallversicherung
Schüler und Studierende sind - wie alle Arbeitnehmer - während eines Ferienjobs bei Unfällen gesetzlich versichert. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Arbeitgeber. Dessen Unfallversicherungsträger ist auch für die Ferienjobber oder Praktikanten zuständig (bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu erfragen).
Bei einem Schülerpraktikum (während der Schulzeit) sind die Schüler über die Schule unfallversichert.
Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Unbezahlte Praktika sind genauso versichert wie Mini- oder Midi-Jobs. Dabei beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag und muss nicht vorher angemeldet werden. Er bezieht sich auch auf den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause.
Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleistungen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit zahlen die Unfallversicherungsträger eine Rente, bei Pflegebedürftigkeit gewähren sie auch Pflegeleistungen.
Handelt es sich trotz Ferienzeit um ein Berufserkundigungspraktikum, ist die jeweilige Person auch über die Gartenbau-BG unfallversichert.
WICHTIG! Über die deutsche Unfallversicherung sind keine Arbeitsunfälle während eines Ferienjobs im Ausland abgedeckt. Das gilt selbst dann, wenn die Jugendlichen / jungen Erwachsenen für die Auslandstochter eines deutschen Unternehmens tätig sind.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist je nach Sachlage durch die Haftpflichtversicherung des Unternehmens oder durch die private Haftpflichtversicherung des Praktikanten zu tragen. Schüler sind in der Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern eingeschlossen, solange sie sich in der Schul- oder in erstmaliger Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind.
Das Schülerpraktikum ist eine schulische Veranstaltung und findet in der Regel während der Schulzeit statt. Deshalb muss hier die Haftpflichtversicherung durch die Schule abgesichert und bezahlt werden.
Unfallverhütung
Auch Praktikanten und Ferienjobber müssen in die örtlichen Gegebenheiten und Arbeitsabläufe ausführlich eingewiesen werden. Durch genaue Erläuterungen über die Handhabung technischer Geräte und die bestehenden Sicherheitsbestimmungen lassen sich viele Unfälle verhindern. Gerade jüngere, noch lebensunerfahrene Schüler sollten über mögliche Gefahren informiert werden und klare Verhaltensregeln vermittelt bekommen.
Der Betrieb ist nicht verpflichtet den Schülern/ Studenten die komplette Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Aus Gründen der Unfallverhütung müssen jedoch in jedem Falle Arbeitsschuhe für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ausgegeben werden und bei entsprechenden Arbeiten Schutzkleidung.
Empfehlung zur Vergütung
Generell ist es dem Betrieb freigestellt wie viel Lohn er dem Ferienjobber / Praktikanten bezahlt.
Praktikanten, die zur Vorbereitung eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums oder im Rahmen eines Fachoberschulbesuches (FOS) ein dafür gefordertes Praktikum in einem GaLaBau- Betrieb ableisten, sollten dafür eine Vergütung erhalten, die etwa in Höhe der Ausbildungsvergütung im GaLaBau für das 1. Ausbildungsjahr bei drei-jährigem Ausbildungsverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres und dem zeitlichen Aufwand entsprechend anteilig berechnet sein (vgl. Tarifvertrag …).
Diese Praktika, die im Rahmen einer Fortbildung stattfinden, müssen von der Zuständigen Stelle registriert werden. Fragen Sie dort nach den entsprechenden Praktikumsverträgen.
Sarah Dickmann, Sabine Weller
Der Eichenprozessionsspinner – und wie man ihn bekämpft
Als Baumpflegefachbetrieb im Rhein-Main-Gebiet sind wir seit 2005 mit dem Problem einer Massenverbreitung des Eichenprozessionsspinners befasst. Während wir 2005 noch keinerlei Erfahrung mit der Bekämpfung der Raupen hatten und damit ein mehrwöchiges Absaugen an den einzelnen Standorten notwendig war, konnte ein schwächerer Befall 2006 überwiegend durch die Anwendung von Bacillus thuringiensis eingedämmt werden. Im Jahr 2007 kam es zu einer flächenmäßig sehr starken Ausbreitung, ohne dass eine entsprechende Bekämpfung durchgeführt wurde. Dies hatte für uns zur Folge, dass in den Monaten Mai und Juni in einem Zeitraum von mehr als fünf Wochen mit bis zu fünf Arbeitsbühnen abgesaugt werden musste. Dies führte zu einer erheblichen Belastung der Mitarbeiter. Deshalb muss es unser Ziel für 2008 sein, rechtzeitig Spritzungen mit Bacillus thuringiensis durchzuführen.
Im Frühjahr und Sommer 2007 war in den wärmeren Regionen Deutschlands ein verstärkter Befall von Eichen durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopea processionea L.) zu verzeichnen. Dieser Schädling ernährt sich hauptsächlich von den Blättern der Stiel- und der Traubeneiche, vereinzelt auch von Roteichenlaub. Im Spätsommer/Herbst werden die Eigelege von den weiblichen Faltern im Feinastbereich des Wirtsbaumes deponiert, daraus schlüpfen zum Blattaustrieb des folgenden Frühjahres Raupen, die bis zu ihrer Verpuppung im Sommer sechs Larvenstadien durchlaufen, bis im Sommer schließlich aus den Puppen die Falter schlüpfen. In den Übergangszeiten versammeln sich die Raupen zunächst am Stamm und später in Gabelungen und an den Unterseiten stärkerer Äste, wo sie sich zur Häutung bzw. zur endgültigen Verpuppung gemeinsam in Nestern einspinnen. Lediglich Kot und Raupenhüllen enthaltend, bleiben diese Nester teilweise bis zu ein oder zwei Jahren am Baum hängen.
Während des Lebenszyklus des Eichenprozessionsspinners verbreiten sich die Tiere auf zwei Arten: Zunächst wechseln die Raupen bei fehlendem Nahrungsangebot von Baum zu Baum, später findet die eigentliche Verbreitung durch die weiblichen Falter statt, die eine Entfernung von bis zu mehreren hundert Meter zurücklegen, um ihre Eier abzulegen.
Ab dem dritten Larvenstadium entwickeln sich auf dem Rücken der Raupen die gesundheitsgefährdenden Härchen, die beim Menschen eine sogenannte Raupendermatitis auslösen.
Folgen des Kontaktes mit den Härchen sind unter anderem lang anhaltende, ekzemartige Hautreaktionen mit heftigem Juckreiz, Ausschlag und Kreislaufbeschwerden. Das Einatmen der Härchen kann zu einer Reizung der Atemwege bis hin zu asthmatischen Symptomen und allergischen Schockreaktionen führen. Von dieser Gefährdung betroffen sind vor allem Personen, die sich in Befallsgebieten aufhalten, wie Besucher von Parkanlagen, Passanten, Jogger, Anwohner und die Mitarbeiter von Mäh- und Pflegetrupps.
Da sich die in den Härchen enthaltenen Gifte auf natürliche Weise kaum abbauen, behalten jene über mehrere Jahre ihre gesundheitsschädliche Wirkung, so dass auch ältere Nester entfernt werden müssen. Zur Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners vor Erreichen des kritischen Larvenstadiums setzt man ein BT-Präparat ein (BT= Bacillus thuringiensis), ein biologisches Bekämpfungsmittel, welches ausschließlich auf diesen Schädling einwirkt. Bei diesem Pflanzenschutzmittel steht dem schwankenden Wirkungsgrad von 60 bis 90 % und der kurzen Wirkungsphase von zwei bis drei Tagen der maßgebliche Vorteil einer uneingeschränkten Anwendbarkeit entgegen.
Als Notmaßnahme und zur Gefahrenabwehr entfernt man ab dem kritischen Larvenstadium (L 3) die Nester des Eichenprozessionsspinners durch Absaugen oder Abflämmen. Zurzeit arbeiten wir zusammen mit einem Forschungsinstitut an Methoden der Befallsprognose, um die künftigen Bekämpfungsmaßnahmen zu optimieren. Wir können aber jetzt schon die Aussage treffen, dass eine anhaltende Wirkung nur durch konsequente und flächendeckende Bekämpfungsmaßnahmen erzielt werden kann.
Eiko Leitsch
Auf der Grundlage der durch die Prognose gewonnenen Erkenntnisse muss für den jeweiligen Einsatz die am besten geeignete Bekämpfungsstrategie gewählt werden. Für die Bekämpfung des Schädlings ist eine Abwägung von ökologischen wie ökonomischen Gesichtspunkten unumgänglich. Der beste Zeitpunkt für die Bekämpfung sind die Larvenstadien vor Erreichen des Stadiums L3, da die Jungraupen zu diesem Zeitpunkt noch keine Brennhaare ausgebildet haben und somit keine gesundheitlichen Gefahren bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu erwarten ist. Nach bisherigen Erkenntnissen ist hierfür die beste Zeit April bis Anfang Mai. Bis zu diesem Zeitpunkt können Insektizide eingesetzt werden, die einen hohen Wirkungsgrad bei relativ geringen Kosten aufweisen. Besonders eignen sich hierbei folgende Präparate/Wirkstoffe:
Dipel ES (Bacillus thuringiensis)
Bacillus thuringiensis ist ein sporenbildendes, aerobes Bodenbakterium, welches aus Schmetterlingsraupen isoliert wird. Durch Aufnahme des Bacillus durch Nahrung wird bei dem Schadinsekt eine Darmperforation ausgelöst, welche zum Tod des Insektes führt.
Vorteile:
- schädigt ausschließlich Zielorganismen
- biologisches Bekämpfungsmittel
Nachteile:
- durch Niederschläge schnelle Auswaschung
- kurze Wirkphase, nur 2 bis 3 Tage
schwankender Wirkungsgrad zwischen 60 % und 90 %, daher ist eine Nachkontrolle notwendig
Dimilin 80WG
Bei dem maßgeblichen Wirkstoff Diflubenzuron handelt es sich um einen Chitinsynthesehemmer. Durch den Wirkstoff wird das Chitin verhärtet, so dass keine Häutung mehr möglich ist und die Raupen absterben.
Vorteile:
- hohe Erfolgsquote
- selektiver Wirkstoff gegen frei fressende Schmetterlingsraupen
- bei fachgerechter Ausbringung keine Beeinträchtigung des Anwendungsumfeldes
Nachteile:
- lange Wirkungsdauer im Baum
- sensibler Umgang mit dem Produkt im öffentlichen Bereich
Sollte es nicht gelingen, die ersten Larvenstadien zu bekämpfen, so bleibt nach Erreichen des Larvenstadiums L3 nur das Absaugen bzw. das Abbrennen der Nester.
Absaugen der Raupen
Das Absaugen findet vom Hubsteiger aus mit Industriestaubsaugern statt.
Die eingesetzten Geräte müssen über entsprechende Filter verfügen um eine Verwirbelung der Nesselhaare zu verhindern.
Vorteile:
- schonende Methode der Gefahrenabwehr
Nachteile:
- langwierige Arbeit
- kostenintensiv durch Einsatz des Hubsteigers
- hohes Belastungsrisiko des ausführenden Personals
Abbrennen der Nester
Vorteile:
- nach Kenntnissen der Verfasser keine Empfehlung möglich
Nachteile:
- Schädigung des Baumes
- Verwirbelung der Brennhaare
- kostenintensiv durch Einsatz des Hubsteigers
- Belastung des ausführenden Personals sehr hoch
In der mechanischen Bekämpfung ist der Mitarbeiter in direktem Kontakt mit den Raupen und deren Nestern. Hier sind besondere Anforderungen an geeignete Schutzkleidung zu stellen. Basierend auf den Erfahrungen aus drei Jahren Umgang mit dem Eichprozessionsspinner ergibt sich aus meiner Sicht folgendes Bild. Die Mitarbeiter müssen mit dicht schließenden Einweganzügen einschließlich dicht schließenden Handschuhen, dicht schließende Schutzbrillen und Atemschutzmasken ausgerüstet werden. Bewährt hat sich das Tragen von zwei Einweganzügen übereinander, um z. B. in den Arbeitspausen den oberen Anzug ausziehen und entsorgen zu können. Keinesfalls dürfen Anzüge, Handschuhe oder einfacher Mundschutz aus- und wieder angezogen werden. Der Einsatz von unbelüfteten Kopfhauben hat sich nicht bewährt, da die Sichtscheiben sehr schnell beschlagen und ein einwandfreies Arbeiten nicht zulassen. In Zusammenarbeit mit dem Sicherheitstechnischen Dienst der Gartenbauberufsgenossenschaft in Kassel wurde eine auf die speziellen Anforderungen bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners abgestimmte Betriebsanweisung und ein Hygieneplan (siehe Abbildung unten) erarbeitet, der in Zukunft Grundlage für die Durchführung der Arbeiten ist. Zum Absaugen der Raupen verwenden wir asbestgeeignete Industriesauger, die verhindern, dass durch die Abluft Brennhaare verwirbelt werden. Die abgesaugten Raupen werden gesammelt und anschließend in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt.
Eiko Leitsch, Rüsselsheim
Der "Knigge" für Landschaftsgärtner
Sie müssen ihn nicht wirklich dabei haben, den roten Teppich für Ihre Kunden, denn Sie können ihn sozusagen verbal und durch Ihr Verhalten ausrollen. So bringen Sie ihren Kunden den nötigen Respekt entgegen, diese wissen es zu schätzen und empfehlen Sie weiter. Auf jeden Fall führen diese Knigge-Tipps zu mehr Erfolg im Sektor Privatkunden.
Seit Herbst 2007 gibt es das Buch "Als Landschaftsgärter erfolgreich beim Kunden auftreten" von Umberta Andrea Simonis, welches auf Initiative des Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. auf der Grundlage des Bestsellers "Der erste Knigge für Handwerker" exklusiv für den landschaftsgärtnerischen Einsatz erstellt wurde. Zahlreiche Abbildungen untermalen schwierige Situationen mit eindeutiger Mimik und Gestik und bringen einen beim Lesen immer wieder zum Schmunzeln.
An die eigene Nase packen
Viele Verhaltensregeln kennt der Leser, doch richtet er sich auch wirklich immer danach? Dieses kleine Handbuch bringt einen nämlich nicht nur zum Schmunzeln, sondern auch zum Nachdenken über sein eigenes Verhalten, welches in einigen Situationen sicherlich noch verbesserungswürdig ist oder haben Sie immer Ihre Überschuhe dabei? Sie finden Überschuhe übertrieben, die Hausfrau nicht, sie wird Ihnen dankbar sein und letztendlich ist sie auch diejenige, die Ihnen während der täglichen Arbeitszeit über die Schulter schaut. Warum also nicht sofort einen guten Eindruck hinterlassen?
Aus Sicht des Kunden
Als Landschaftsgärtner kann man es sich eigentlich nicht mehr vorstel-len, aber Baumaßnahmen im Garten sehen viele Kunden mit gemisch-ten Gefühlen entgegen. Landschaftsgärtnerische Arbeiten erinnern in den ersten Stunden und Tagen eher an Verwüstung, denn an das Gar-tenparadies und bescheren meist viel Lärm und Schmutz ums Haus. Die wenigsten Kunden sind dann noch in der Lage, sich das gärtnerische Endprodukt schön und sauber vorzustellen. Des Weiteren gehört der Garten zum intimen Wohnbereich des Kunden, den sonst nur geladene Gäste betreten. Machen Sie sich diese Gefühlssituation Ihrer Kunden immer wieder aufs Neue bewusst. Nach der Besichtigung des Auf-tragsortes besprechen Sie mit dem Kunden den geplanten Ablauf und die Dauer der Maßnahmen. Fragen Sie nach, auf was Sie besonders achten müssen und klären Sie auf, welche Schutzmaßnahmen Sie für Bodenbeläge, Hauswände, bestehende Bäume, etc. planen.
Check-up-Listen
Der Knigge für Landschaftsgärtner gehört eigentlich in jedes Firmenfahrzeug, denn nur dann ist die persönliche Check-up-Liste jederzeit greifbar. Ist die Arbeitskleidung sauber und ordentlich? Haben Sie eine Visitenkarte ohne Knick für den Kunden dabei? Wie sieht das Fahrzeug innen und außen aus? Sauber oder wäre eine Wäsche angebracht? Ist genug Material zum Schutz des Kundeneigentums im Auto? Diese und noch mehr Punkte auf der Liste machen es einem leichter, nichts zu vergessen und den Kunden zuerst einmal optisch auf der ganzen Linie zufrieden zu stellen.
Die richtige Sprache wählen
Nein, hier geht es nicht um Ihre Fremdsprachenkenntnisse, sondern um eine möglichst positive Ausdrucksweise gegenüber dem Kunden. Der richtige Einsatz der Sprache ist im Umgang mit Kunden äußerst wichtig. Es gibt die Möglichkeit, Dinge negativ und positiv auszudrücken. Nutzen Sie die "Positiv-Liste" des Buches. Verzichten Sie auf Aufforderungen wie, "Rufen Sie morgen noch mal an…", und verwenden Sie stattdessen lieber folgende Formulierung: "Ich veranlasse, dass Sie zurückgerufen werden…", das klingt doch gleich viel hilfsbereiter und weckt Vertrauen oder? Auch den Ausspruch "Das weiß ich nicht…", sollten Sie tunlichst vermeiden und durch ein "Ich kläre das für Sie…" ersetzten. Verwenden Sie doch mal den Begriff "Auftragsort" anstatt "Baustelle", denn auch dieses Wort trifft den Kern der Sache, aber eben ein bisschen positiver. Die Zauberwörter "Bitte" und "Danke" hinterlassen übrigens nach wie vor einen guten Eindruck. Zu den Tabuwörtern gehören laut Simonis nachfolgende Ausdrücke wie Probleme, schwierig, Dreck, Lärm, kaputt, nie, unmöglich, aber und trotzdem, um nur einige zu nennen.
Körpersprache
Beim Erstkontakt wird vom Kunden die Körpersprache mit 55 Prozent am stärksten - wenn auch unbewusst - wahrgenommen. Der Ton, also wie etwas gesagt wird, spielt mit 38 Prozent immer noch eine nicht überhörbare Rolle. Die verbleibenden mageren sieben Prozent gehören dem Inhalt der Worte - erschreckend wenig. Für einen guten ersten Eindruck ist es deshalb ausschlaggebend, dem Kunden positive Körpersignale zu senden. Neben einer freundlichen Mimik und Gestik und einer sauberen und funktionellen Arbeitskleidung, gehören hierzu auch die richtige Distanz zum Kunden (50 bis 100 cm) und eine gerade Haltung. Stemmen Sie also nicht die Hände in die Hüften (dominante Gestik) und treten Sie Ihrem möglichen Auftraggeber auf keinen Fall mit verschränkten Armen gegenüber, denn dies signalisiert Verschlossenheit. Insgesamt beschreibt Simonis in ihrem Buch 12 dieser negativen Gesten mit Wort und Bild. Dieses Kapitel noch vor Augen, fällt es einem leicht, sich der positiven Körpersprache zu widmen, die man förmlich in sich aufsaugt. Wer hätte gedacht, dass selbst das Händeschütteln gelernt sein muss und kein individuelles Merkmal sein darf. Der Händedruck sollte weder zu fest noch zu leicht und auf gar keinen Fall dominant (Ihre Hand gewinnt die "Oberhand" und drückt die Kundenhand in die Defensive) ausgeführt werden. Sehr wichtig ist es auch, in allen Lebens- und Arbeitslagen die richtigen Distanzzonen zum Kunden einzuhalten, denn nur dann fasst dieser Vertrauen in Sie und Ihre Arbeit.
Fettnäpfchen
Das Kapitel über Fettnäpfe erscheint zuerst unnötig, da selbstverständ-lich, doch gerade diese Benimmregeln werden gerne mal aus Gründen der Bequemlichkeit vergessen. Bei über 30°Celsius schmeißt "Man(n)" gerne das T-Shirt in die Ecke und setzt auf Freikörperkultur, welche je-doch im Kundengarten ein absolutes Tabu ist. Auch das Händewa-schen in der Kundentoilette endet oft mit einem schmutzigen Handtuch und zieht unnötigerweise den Groll der Hausfrau auf sich. Deshalb lieber eigene Seife und Handtücher mitbringen. Das Rauchen während der Arbeit und das Verstecken von Kippen im Kundengarten gehören ebenfalls zur Kategorie der Fettnäpfe. Die Gartenmöbel sind Kundeneigentum und können auf keinen Fall ungefragt für die Pausen und die Brotzeit benutzt werden. Der dickste Fettnapf ist aber mit Sicherheit die eigenmächtige Benutzung der "Freiluft-Toilette" im Garten des Kunden.
Gelesen sind die wirklich guten Tipps von Umberta A. Simonis relativ zügig und das Buch ist durch seine vielen Abbildungen äußerst unter-haltsam. Die wasserfeste und schmutzabweisende Ausführung prädestinieren es zum idealen "Auftragsort-Begleiter".
Machen Sie auch Ihren Azubis Lust auf diese Lektüre und lassen Sie einige Situationen in Rollenspielen nachstellen. Durch die in der Rolle des Kunden empfundenen Gefühle erklärt sich der "Land-schaftsgärtner-Knigge" wie von selbst und Spaß haben sicherlich alle dabei. Gehen Sie als Chef, Ausbilder und Vorarbeiter immer mit gutem Beispiel voran. Ist dies gegeben, lernen die Auszubildenden schnell, dass auch sie zur lebendigen Visitenkarte des Unternehmens gehören und maßgeblich am Erfolg beteiligt sind.
Beziehen können Sie den "Landschaftsgärtner-Knigge" über den
Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Baden-Württemberg e.V.
unter http://www.galabau-bw.de
15,80 Euro zzgl. Porto, Versand und 7 % MwSt.
oder über den
Bundesverband Garten-, Landschafts-
und Sportplatzbau e.V.
http://www.galabau.de
Petra Reidel, Grafenau
Schon wieder eine Änderung durch die Rechtschreibreform oder vielleicht auch etwas fachlich Neues für den GaLaBau? Nein, hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, die Geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern u. a. auch in GaLaBau- Unternehmen die Möglichkeit geben soll, sich für die Anforderungen in ihren Berufen und Betrieben fachlich weiter zu qualifizieren.
WeGebAU steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen.
Geringqualifizierte und Ältere, und dies auch im GaLaBau, sind meistens die ersten, die bei betrieblichen Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Folgen solcher Entscheidungen sind uns allen geläufig: Arbeitslosigkeit und geringe Chancen auf Wiedereingliederung in die Arbeitswelt.
Das Programm WeGebAU 2007 soll das Interesse und die Bereitschaft von Betrieben zur Weiterbildung ihrer Beschäftigten wecken. Das Programm sieht zwei Ziel-gruppen vor:
An- und ungelernte Arbeitnehmer d. h. Beschäftigte ohne Berufsabschluss. Die Agentur fördert das Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses oder einer zertifizierten Teilqualifizierung. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss bis zu 100% zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter bedingt durch die Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen kann (einschließlich der pauschalisierten Sozialversicherungsbeiträge). Der Arbeitnehmer bekommt auf der anderen Seite die Lehrgangskosten und die anfallenden Kosten über Fahrgeld und Unterkunft erstattet.
Älter Arbeitnehmer ab 45 Jahre können an einer externen Weiterbildung teil-nehmen. Hierbei müssen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen. Erstattet werden in diesem Programmteil die Lehrgangskosten sowie Fahrgeld und anfallende Kosten bei auswärtiger Unterbringung.
Aus einem Hessischen GaLaBau-Unternehmen nimmt derzeit ein 52jähriger Mitar-beiter an einer Qualifizierung zum "Schwimmteichbauer" teil. Ein Thema, das in den letzten Jahren im GaLaBau immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. An der Deula Westerstede werden in 7 Modulen á 40 Wochenstunden Inhalte wie Bautechnik, Hygiene, Filteraufbauten, Hydraulik, Zoologie, Limnologie, Botanik, Recht, Kalkulation bis hin zu Bauschäden und Pflegemöglichkeiten vermittelt. Die Qualifizierung endet mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung. In diesem Fall werden über die Agentur knapp 5.000 Euro für die Weiterbildung erstattet.
Mit dem Budget von 200 Millionen Euro können voraussichtlich rund 50.000 Personen mit Qualifizierungsdefiziten und Ältere gefördert werden.
Zusammenfassend hier die wesentlichen Vorteile für den Arbeitgeber:
- ein individueller Qualifizierungsbedarf des Arbeitnehmers wird im Rahmen der Tätigkeit am Arbeitsplatz festgestellt.
- die Qualifizierung kann in Zeiten geringer Arbeitsauslastung oder niedrigem Arbeitsvolumen erfolgen (GaLaBau - Wintermonate).
- die Inhalte der Qualifizierung können auf die Anforderungen des Betriebes ausgerichtet werden.
- Gewährung des Arbeitsentgeltzuschusses für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten im Betrieb.
- Erstattung der Weiterbildungskosten an Arbeitnehmer.
- Durch diese Maßnahmen wird Personalabbau vermieden, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer verbessert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.
- Qualifizierte Mitarbeiter sind wichtig zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in unserer GaLaBau-Unternehmen. Sie sind flexibel einsetzbar, neuen Anforderungen und veränderten Arbeitspatzbedingungen besser gewachsen.
- Alle, die mit der Aus- und Weiterbildung im GaLaBau zu tun haben, sollten den infrage kommenden Arbeitnehmern die Chance geben, sich beruflich weiterzuentwickeln. Kontakte und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de
Roger Baumeister